Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs)
Im Jahr 2015 wurden 17 Ziele von den Vereinten Nationen verabschiedet, die als weltweit anerkannter Maßstab für die Messung des Mehrwerts von Klimaschutzprojekten gelten. Diese Ziele für Frieden und Wohlstand für alle stehen im Einklang mit den ökologischen Grenzen der Erde.
Kriterien für Klimaschutzprojekte:
ClimatePartner ist Mitglied der ICROA (International Carbon Reduction & Offset Accreditation). Alle von der ICROA angebotenen Klimaschutzprojekte basieren auf internationalen Standards und werden regelmässig überprüft. Es gibt zudem einen sogenannten Due Diligence Prozess zur Identifikation von Risiken und zur Überprüfung von Vertragspartnern und -projekten sowie der entsprechenden Berichterstattung.
Zusätzlichkeit
Nur Projekte, die auf zusätzliche Finanzmittel angewiesen sind, können als Klimaschutzprojekt zertifiziert werden. Das Projekt kann also nur deshalb umgesetzt werden, weil es einen Gegenwert für die erbrachte CO2-Einsparung erhält. Das Projekt muss demnach auf Erlöse aus dem Emissionshandel zur Deckung des Finanzierungsbedarfs angewiesen sein und diesen Bedarf nachweisen können.
Ausschluss von Doppelzählungen
Der Ausschluss von Doppelzählungen auf dem freiwilligen Kohlenstoffmarkt wird dadurch sichergestellt, dass verifizierte Emissionsreduktionen nur über offizielle Register und jeweils mit einer eindeutigen ID ausgegeben werden. Die verifizierten Emissionsreduktionen sind mit einer ID gekennzeichnet und stehen für eine Tonne eingesparte oder reduzierte CO2-Emissionen (bzw. eine Tonne CO2-Äquivalente). Die verifizierten Emissionsreduktionen können so nur einmal stillgelegt werden. Durch dieses System kann es zu keinen Doppelzählungen kommen.
Dauerhaftigkeit
Die Emissionseinsparungen müssen dauerhaft erfolgen, um einen langfristigen Nutzen für das Klima sicherzustellen. Dieses Kriterium ist besonders für Aufforstungs- und Waldschutzprojekte wichtig: Bei diesen Projekten muss der Projektentwickler sicherstellen, dass die Waldflächen über mehrere Jahrzehnte bestehen werden, zum Beispiel mindestens für 30 Jahre oder mehr. Wald, der in absehbarer Zeit durch Brandrodung wieder zur Viehweide wird, darf nicht als Klimaschutzprojekt anerkannt werden.
Regelmäßige Überprüfung durch unabhängige Dritte
Klimaschutzprojekte müssen in allen genannten Kriterien in regelmäßigen Abständen durch unabhängige Dritte bzw. Validation and Verification Bodies (VVBs) wie TÜV, Aenor oder SCS Global Services überprüft werden. Sie überwachen die Einhaltung der jeweiligen Standards und stellen rückwirkend die tatsächlich eingesparte CO2-Menge fest. Zu den Projekten werden deshalb regelmäßig Monitoring- und Verifizierungsberichte erstellt.
Wir haben uns für die folgenden Haupt-Projekte entschieden:
https://www.climatepartner.com/1111 und https://www.climatepartner.com/1288
Weitere Projekte: https://www.climatepartner.com/1138 und https://www.climatepartner.com/1070
Sehen Sie mehr dazu unter www.climatepartner.com.